Bestens beraten
Die Beratung rund um Ihre immobilienwirtschaftliche Aufgabenstellung reicht von einer ersten Einschätzung bis zu umfangreichen Analysen und Gutachten.Bedarfsorientierter LeistungsumfangWesentlicher Grundsatz ist eine gutachterliche Leistung, die sich rein an Ihren Bedürfnissen und an Ihrem Bewertungsanlass orientiert. Am Anfang steht daher immer ein gemeinsamer Prozess, in dem der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsumfang festgelegt wird. Kosten fallen also nur für die Sachverständigenleistungen an, die Sie wirklich benötigen.
Sachverständigenleistungen
Die Mindestanforderungen an ein "Gutachten" und damit dessen Umfang und Inhalt ergeben sich aus der Sachverständigenordnung des DIHK. Es muss u.a. in allen Punkten begründet, für den Laien nachvollziehbar und für den Fachkundigen nachprüfbar sein. Die Kosten für ein Gutachten ergeben sich im Wesentlichen aus diesen Anforderungen. Da auch Kurzgutachten diese Anforderungen erfüllen müssen, kann eine so bezeichnete Leistung im Büro Geuther nicht beauftragt werden. Abweichend von "Gutachten" können kostengünstigere Analysen, Beratungen und Stellungnahmen vereinbart werden. Dies bietet sich jedoch nur an, wenn sich alle Beteiligten, deren Entscheidungs- und Bemessungsgrundlage die Sachverständigenleistung sein soll, des geringeren Leistungsumfangs bewusst sind und mit ihm einverstanden sind.
Leistungsspektrum
- Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB
- Gutachten über den Beleihungswert (BelWertV)
- Steuerliche Bewertung nach Bewertungsgesetz (BewG) und zur Aufteilung des Anschaffungspreises in Gebäude- und Bodenwertanteil
- Bestandsanalysen
- Gutachten über den Versicherungswert
- Mietwertgutachten (Mieterhöhungsverlangen)
- Marktpreisanalyse
- Kaufberatung, Verkaufberatung
- Wertüberschlag, Marktrecherchen, Preisrecherchen
- Prüfung von Gutachten - Gegengutachten
- Objektdokumentationen, Aufmaß, Flächenberechnungen (z.B. Mietfläche) Anlässe für Wertermittlungen
- Vermögensfeststellung und -Auseinandersetzung
- Erbschaft, vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilanspruch
- Schenkung, Übertragung (Schenkungssteuer, Freibetrag)
- Abschreibung des Gebäudes, Aufteilung des Anschaffungspreisesind. Gebäudewertanteil und Bodenwertanteil
- Unternehmensnachfolge
- Veräußerung bei Betreuung (Nachweis der Angemessenheit des Verkaufspreises gegenüber dem Betreuungsgericht)
- Gerichtliche Auseinandersetzung - Gerichtsgutachten (AG, LG, OLG)
Anhand folgender Daten erstellen wir für Sie per Mail, am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch ein passendes Exposé. Dafür nehmen wir uns gerne etwas mehr Zeit für Sie. Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Immobilienart
- Baujahr
- Fläche und Zimmer
- Grundriss
- Ausstattung
- Preisvorstellung
- Lage der Immobilie
Als Münchner Immobilienmakler sind wir seit 2004 erfolgreich tätig und für den Verkauf und die Vermietung von Wohnimmobilien in München und in der Region um München spezialisiert. Unsere Tätigkeit umfasst den Verkauf und Vermietung von Wohnungen, Häuser, Anlageobjekte und Grundstücke in München und Umland. Für Verkäufer ist unsere umfassende Tätigkeit als Makler, inklusive Bewertung – kostenfrei.
Zuverlässig, professionell und mit Engagement finden wir für Sie als Makler in München den passenden Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie. Seit 2004 sind wir auf Vermietung und Verkauf von Wohnungen und Häusern in München & Region spezialisiert. In allen Münchner Stadtbezirken kennen wir uns bestens aus. Wir arbeiten zuverlässig und transparent. Wir bieten Ihnen Sicherheit und einen kompetenten Service bei Verkauf und Vermietung von Immobilien im Großraum München.
Erläuterung: Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers? Ein Immobilienmakler ist tätig als der Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter. Die Tätigkeit beläuft sich im Wesentlichen auf die Vermittlung von Wohnungen, Häuser und Grundstücke im privaten und gewerblichen Bereich. Die Tätigkeit eines Maklers ist die Besichtigung der Immobilien, die Erstellung eines Exposes, Anzeigenschaltungen, Beratung von Interessenten und Durchführung von Besichtigungen. Der Immobilienmakler sollte von den Gebieten Miet- und Kaufrecht Ahnung haben und benötigt eine entsprechende Zulassung.